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   BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88   

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https://dejure.org/1988,11277
BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88 (https://dejure.org/1988,11277)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1988 - 2 B 117.88 (https://dejure.org/1988,11277)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1988 - 2 B 117.88 (https://dejure.org/1988,11277)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz unabhängig von der Rentenanrechnung nach dem Beamtenversorgungsgesetz - Verpflichtung zur Nichtberücksichtigung des auf Beiträgen zur Angestelltenversicherung beruhenden Rententeils bei der Ruhensregelung - Gewährung von Versorgungsbezügen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88
    Bei einer mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es jedoch in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88
    Bei dieser Rüge vernachlässigt die Beschwerde, daß das Gericht gemäß § 88 VwGO nicht an die Fassung der Anträge gebunden ist, sondern das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]), und dies auch durch eine andere Formulierung zum Ausdruck bringen kann.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 2 B 117.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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